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   OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12   

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https://dejure.org/2012,12677
OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12 (https://dejure.org/2012,12677)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.05.2012 - 10 PA 70/12 (https://dejure.org/2012,12677)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 10 PA 70/12 (https://dejure.org/2012,12677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kommunalrecht (Anregung) - vorläufiger Rechtsschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 S. 1 ZPO; § 34 S. 1 NKomVG
    Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der Gewährung einstweiligen Rechtschutzes zur Vorlage einer Eingabe einem Rat in dessen nächster Sitzung zur Bescheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; NKomVG § 34 S. 1
    Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der Gewährung einstweiligen Rechtschutzes zur Vorlage einer Eingabe einem Rat in dessen nächster Sitzung zur Bescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der Gewährung einstweiligen Rechtschutzes zur Vorlage einer Eingabe einem Rat in dessen nächster Sitzung zur Bescheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11

    PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12
    Die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dürfen dabei nicht überspannt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvR 1263/11 -, juris mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des BVerfG).

    Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, den Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht ihres Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12
    Hieraus folgt das Verbot, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung die Hauptsacheentscheidung endgültig vorwegzunehmen; eine solche Vorwegnahme liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung und ihre Folgen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen auch nach der Hauptsacheentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris; Beschluss vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 17. Aufl. 2011, § 123 Rdnr. 13 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 123 Rdnr. 66a).

    Weitere Voraussetzung ist, dass das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich anzustellenden summarischen Prüfung bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Prüfung der Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben muss (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 und vom 13. August 1999, a.a.O.; Schenke, a.a.O., § 123 Rdnr. 13).

  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12
    Hieraus folgt das Verbot, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung die Hauptsacheentscheidung endgültig vorwegzunehmen; eine solche Vorwegnahme liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung und ihre Folgen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen auch nach der Hauptsacheentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris; Beschluss vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 17. Aufl. 2011, § 123 Rdnr. 13 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 123 Rdnr. 66a).

    Einem solchen, die Hauptsache vorweg nehmenden Antrag ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann stattzugeben, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011, a.a.O. mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12
    Hieraus folgt das Verbot, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung die Hauptsacheentscheidung endgültig vorwegzunehmen; eine solche Vorwegnahme liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung und ihre Folgen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen auch nach der Hauptsacheentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris; Beschluss vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 17. Aufl. 2011, § 123 Rdnr. 13 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 123 Rdnr. 66a).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12
    Hieraus folgt das Verbot, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung die Hauptsacheentscheidung endgültig vorwegzunehmen; eine solche Vorwegnahme liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung und ihre Folgen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen auch nach der Hauptsacheentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris; Beschluss vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 17. Aufl. 2011, § 123 Rdnr. 13 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 123 Rdnr. 66a).
  • VG Trier, 03.04.2012 - 1 L 307/12

    Gemeinderat muss nicht über Verbot der Ganzkörperverschleierung beraten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12
    Zudem erscheint es zweifelhaft, ob es sich bei dem Anliegen des Antragstellers um eine "Angelegenheit der Kommune" handelt (verneinend: VG Koblenz, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 L 246/12.KO - und VG Trier, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 L 307/12.TR); der vom Antragsteller geltend gemachte Anspruch nach § 34 Satz 1 NKomVG setzt aber voraus, dass es sich um eine Anregung in solchen Angelegenheiten handelt.
  • VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12

    Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12
    Zudem erscheint es zweifelhaft, ob es sich bei dem Anliegen des Antragstellers um eine "Angelegenheit der Kommune" handelt (verneinend: VG Koblenz, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 L 246/12.KO - und VG Trier, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 L 307/12.TR); der vom Antragsteller geltend gemachte Anspruch nach § 34 Satz 1 NKomVG setzt aber voraus, dass es sich um eine Anregung in solchen Angelegenheiten handelt.
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2012 - 10 ME 67/12

    Erteilung einer Zulassung nach § 15 Abs. 1 PflSchG a.F. bei Festsetzung von

    Sie verpflichtet die Gerichte, eine einstweilige Anordnung immer dann zu erlassen, wenn dies erforderlich ist, um den Bürger vor schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen zu bewahren (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258; Beschluss des Senates vom 8. November 2008 - 10 ME 108/07 - NdsVBl 2008, 96 m.w.N. und vom 21. Mai 2012 - 10 PA 70/12 -, juris).
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